ABGB: § 1162a, § 1336
OGH 24. 9. 2018, 8 ObA 49/18s
Im vorliegenden Fall haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Dienstvertrag ua für den Fall, dass den Arbeitnehmer ein Verschulden an einer vorzeitigen Entlassung trifft, eine Konventionalstrafe in Höhe einer für den maßgeblichen Zeitraum zu errechnenden Kündigungsentschädigung vereinbart. Der Kläger rügt, dass die Vorinstanzen diese Konventionalstrafe (€ 1.224,43 brutto) nicht auf ein Viertel gemäßigt haben. Damit hatte er vor dem OGH keinen Erfolg: