DBA-Deutschland: Art 15
Jene Einkommensteile, die ein in Deutschland ansässiger Arbeitnehmer für eine im Rahmen der Konzernentsendung in Österreich ausgeübte Tätigkeit bezieht, unterliegen der österreichischen Besteuerung, wenn das österreichische Beschäftigungsunternehmen dem deutschen Unternehmen die anfallenden Personalkosten ersetzt.