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Neues Doppelbesteuerungsabkommen mit Japan

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6620/3/2018 Heft 6620 v. 18.10.2018

Die steuerlichen Beziehungen zwischen Österreich und Japan werden aktuell durch ein Doppelbesteuerungsabkommen geregelt, das 1963 in Kraft getreten ist (BGBl 1963/127). Dieses DBA entspricht nicht mehr den neuesten Entwicklungen im internationalen Steuerrecht, weshalb der Abschluss eines neuen Abkommens erforderlich schien. Das neue DBA basiert einerseits auf dem Vorgängerabkommen und folgt andererseits in größtmöglichem Umfang den Regeln des OECD-Musterabkommens in der aktuellen Fassung aus dem Jahr 2014, soweit dies mit den wesentlichen außensteuerlichen Positionen der beiden Staaten vereinbar ist. Darüber hinaus wurden auch schon künftige Änderungen des OECD-Musterabkommens vorweggenommen, die aufgrund des BEPS-Aktionsplans bereits absehbar sind (etwa hinsichtlich der Präambel oder des Verständigungsverfahrens). Das neue DBA Japan tritt mit 27. 10. 2018 in Kraft und findet im Wesentlichen auf die Steuerjahre ab 1. 1. 2019 bzw die Steuern Anwendung, die ab 1. 1. 2019 erhoben werden. (BGBl III 2018/167)

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