Gemäß § 108 Abs 1 EStG beträgt die Höhe der Bausparprämie für das Kalenderjahr 2019 nach wie vor 1,5 % der prämienbegünstigt geleisteten Bausparkassenbeiträge (Erlass des BMF vom 11. 10. 2018, BMF-010222/0107-IV/7/2018). Für die private Zukunftsvorsorge nach §§ 108g ff EStG ergibt sich daraus für das Jahr 2019 eine staatliche Prämie von 4,25 % (höchstens € 122,19 bei einem maximalen geförderten Einzahlungsbetrag von € 2.875,18; bei dieser Berechnung wurden die voraussichtlichen SV-Werte 2019 herangezogen, siehe ARD 6614/14/2018).