ABGB: § 879
OLG Wien 29. 5. 2018, 7 Ra 32/18d
Der Kläger war bei einem Wiener Verkehrsunternehmen als Stationswart beschäftigt. Seine Kündigung hat er vor Gericht angefochten, weil der eigentliche Kündigungsgrund des Arbeitgebers, nämlich dass er bei der Ausführung seines Dienstes zu seinem Schutz ein Elektroschockgerät mit sich geführt habe, das ohne jegliche behördliche Genehmigung gekauft und mit sich geführt werden könne, sittenwidrig iSd § 879 ABGB sei.