ArbVG: § 105 Abs 3 Z 2 lit a
OGH 28. 6. 2018, 9 ObA 44/18p
Im vorliegenden Fall sind durch die vom Kläger bekämpfte Kündigung seines Dienstverhältnisses wesentliche seiner Interessen beeinträchtigt. Strittig ist, ob ein ausreichender Rechtfertigungsgrund iSd § 105 Abs 3 Z 2 lit a ArbVG vorliegt.