Der 2-teilige Beitrag behandelt die Frage, ob und in welcher Weise das konkrete Überstundenentgelt aus All-in-Gehältern und Überstundenpauschalien "herausgeschält" werden kann. Dies ist insbesondere bei der einmal jährlich vom Dienstgeber durchzuführenden Deckungsprüfung erforderlich, bei der geprüft wird, ob der Arbeitnehmer durch die pauschale Abgeltung der Überstunden nicht schlechter gestellt wird als bei einer EInzelverrechnung der Mehr- und Überstunden. Im Beitrag wird dabei zwischen dem arbeitsrechtlichen und dem steuerlichen Herausrechnen von Überstunden unterschieden und jeweils anschaulich erklärt, von welcher Gahltsbasis (tasächliches Gehalt, Grundgehalt, KV-Gehalt) auszugehen ist und welcher Überstundenteiler anzuwenden ist. Auch auf die unterschiedlichen Ansichten zur Zulässigkeit des Herausrechnens von Überstunden aus einem "echten" All-in-Gehalt von BMF einerseits und BFG/VwGH andererseits wird hingewiesen.