Die Klärung der Frage, ob durch eine Kündigung wesentliche Interessen des Arbeitnehmers beeinträchtigt sind, erfordert im Regelfall eine Prognose, innerhalb welchen Zeitraums der gekündigte Arbeitnehmer einen neuen, einigermaßen gleichwertigen Arbeitsplatz erlangen wird können. Zur Klärung dieser Frage wird von den Gerichten idR - wegen der notwendigen spezifischen Kenntnisse der Verhältnisse am Arbeitsmarkt - ein berufskundliches Gutachten eingeholt, in dem insbesondere die Vermittelbarkeit des Betroffenen anhand seiner Ausbildung, seines beruflichen Werdegangs und dergleichen bewertet wird. Das Gutachten hat sich dabei nicht auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit zu beschränken, da kein strikter Verweisungsschutz zu berücksichtigen ist. Der Beitrag gibt anhand zahlreicher Beispiele aus der Judikatur einen Überblick über den Inhalt derartiger berufskundlicher Gutachten und die Auswirkungen der Ergebnisse für das Kündigungsanfechtungsverfahren.