EStG: § 16 Abs 1 Z 6
Pendlerverordnung: § 1 Abs 10, § 3 Abs 1 und Abs 5
Führt bei einem Wohnsitz und einer Arbeitsstätte im Inland die vom Pendlerrechner ermittelte Fahrtroute als kürzeste Wegstrecke zumindest teilweise über das benachbarte Ausland (hier: über Ungarn), so ist diese für die Ermittlung der Straßenkilometer für das große Pendlerpauschale sowie des Pendlereuros heranzuziehen.