EStG: § 16 Abs 1 Z 10
BFG 23. 5. 2018, RV/7105509/2017
Nach § 16 Abs 1 Z 10 EStG sind Werbungskosten ua auch Ausbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit. Im vorliegenden Fall machte der Beschwerdeführer die Ausgaben für ein Jusstudium als Werbungskosten geltend, das