Erhält ein Arbeitnehmer rückwirkend Rehabilitationsgeld von der Gebietskrankenkasse und wurde wegen eines Langzeitkrankenstandes zwischenzeitlich das Dienstverhältnis mit dem Arbeitnehmer während des Krankenstandes einvernehmlich aufgelöst, so stellt sich für den Arbeitgeber meist die Frage nach der Rückforderung des irrtümlich geleisteten Entgelts. Just für den Zeitraum, für den der Arbeitnehmer nun rückwirkend Rehabilitationsgeld erhält, hat er oft noch für einige Wochen laufendes Entgelt, Sonderzahlungen sowie eine Urlaubsersatzleistung erhalten. Der Arbeitgeber muss rückwirkend die konkreten Falldaten (exakter Zeitraum, in dem der Arbeitnehmer Rehabilitationsgeld erhielt) feststellen, um die korrekte Rückabwicklung des zu viel ausbezahlten Entgeltes vornehmen zu können. Im 1. Teil eines 2-teiligen Artikels informiert der Autor darüber, wer Anspruch auf Rehabilitationsgeld hat, welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen sich aus der rückwirkenden "Ex-lege-Karenzierung" ergeben und zeigt auf, wie Arbeitgeber zu den erforderlichen Informationen kommen, um die irrtümlich geleisteten Entgelte rückfordern zu können. Im 2. Teil wird anhand eines konkreten Fallbeispieles eine Schritt-für-Schritt-Anleitung gegeben, wie Arbeitgeber korrekt das zu viel bezahlte Entgelt rückabwickeln.