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Windisch-Graetz, Doppelgleisiger Rechtsschutz für Arbeitnehmer mit Behinderung, ZAS 2018, 150

ArtikelrundschauArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6607/20/2018 Heft 6607 v. 19.7.2018

Durch die Umsetzung des Diskriminierungsverbots aufgrund von Behinderung, wie es in der RL 78/2000/EG geregelt ist, besteht in Österreich ein doppelgleisiger Rechtsschutz für Menschen mit Behinderung am Arbeitsplatz. Es besteht in Österreich schon sehr lange ein Schutz begünstigter Behinderter, der sich insbesondere im besonderen Kündigungsschutz nach § 8 BEinstG manifestiert. Dazu kam dann - in Umsetzung der RL 2000/78/EG - die Erweiterung des BEinstG um ein umfassendes Schutzsystem für Menschen mit Behinderung in der Arbeitswelt durch die Einfügung der §§ 7a ff BEinstG. Die Autorin geht auf inhaltlich bestehende Zweigleisigkeit näher ein und betont, dass das neue zusätzliche Schutzsystem für Menschen mit Behinderung in der Arbeitswelt in erster Linie ein umfassendes Diskriminierungsverbot und eine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Ergreifung zumutbarer Fördermaßnahmen enthält, wozu neben etwa baulichen Maßnahmen nach Ansicht der Autorin auch Anpassungen der Arbeitszeit als angemessene Vorkehrung in Betracht kommen. Schließlich weist Windisch-Graetz darauf hin, dass der unionsrechtliche Behinderungsbegriff und die dazu ergangene Rechtsprechung des EuGH unklar sind. Das System des unionsrechtlichen Behinderungsbegriffes, das einen wesentlich weiteren Geltungsbereich erfasst und das traditionelle Schutzsystem überlappt, sorge für viel Rechtsunklarheit, nicht zuletzt durch eine zunehmend unverständliche Judikatur des EuGH.

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