EStG § 17 Abs 6
VO BGBl II 2001/382: § 1 Z 9
Eine überwiegend im Außendienst tätige Schulungsreferentin, deren Aufgabe es ist, Produktschulungen für Händler und Mitarbeiter vor Ort bzw in den Niederlassungen durchzuführen, an Messen teilzunehmen und mitzuarbeiten, bei der Erstellung von Wettbewerbsvergleichen mitzuwirken, Wettbewerbsaktivitäten zu dokumentieren sowie Schulungskonzepte weiterzuentwicklen, hat keinen Anspruch auf das Vertreterpauschale, wenn sie selbst keine Kaufverträge im Namen und auf Rechnung ihres Arbeitgebers abschließt.