EStG § 34
BFG 16. 4. 2018, RV/5101899/2017
Im vorliegenden Fall war strittig, ob es sich bei den vom Beschwerdeführer geltend gemachten Kosten für Fahrten zur Apotheke um im Zusammenhang mit einer Heilbehandlung stehende Fahrtkosten gemäß § 4 der Verordnung des BMF über außergewöhnliche Belastungen, BGBl 1996/303 idgF, handelt, die ohne Selbstbehalt in Ansatz zu bringen sind. Dies wurde vom BFG mit folgender Begründung verneint: