Durch das Inkrafttreten der DSGVO1 ändern sich die für die Zulässigkeit von Datenverarbeitungen maßgeblichen Rechtsgrundlagen. Dies hat auch Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis. So stellt sich etwa die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Identität oder der Geschäftsbereich (das Aufgabengebiet) eines Arbeitnehmers bekannt gegeben werden darf. Datenschutzrechtliche Aspekte spielen darüber hinaus generell bei der Erteilung von Auskünften über (ehemalige) Arbeitnehmer eine Rolle.