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Erteilung von Informationen über Arbeitnehmer

Thema - ArbeitsrechtDr. Andreas GerhartlARD 6602/4/2018 Heft 6602 v. 14.6.2018

Durch das Inkrafttreten der DSGVO11Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. 4. 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung; DSGVO). ändern sich die für die Zulässigkeit von Datenverarbeitungen maßgeblichen Rechtsgrundlagen. Dies hat auch Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis. So stellt sich etwa die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Identität oder der Geschäftsbereich (das Aufgabengebiet) eines Arbeitnehmers bekannt gegeben werden darf. Datenschutzrechtliche Aspekte spielen darüber hinaus generell bei der Erteilung von Auskünften über (ehemalige) Arbeitnehmer eine Rolle.

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