Die Privilegien und Immunitäten der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) waren seit 1993 in einem österreichischen Bundesgesetz geregelt, das auf das Amtssitzabkommen mit den Vereinten Nationen verweist (OSZE-Gesetz, BGBl 1993/511 idgF). Es konnte damals noch kein Amtssitzabkommen geschlossen werden, da es sich bei der KSZE um keine internationale Organisation im Sinne des Völkerrechts handelte. Nunmehr kann jedoch von einer Völkerrechtssubjektivität der OSZE ausgegangen werden, weshalb mit ihr nun - wie auch mit den anderen in Wien ansässigen internationalen Organisationen - ein Amtssitzabkommen geschlossen werden konnte, das das OSZE-Gesetz ersetzt. Die schon jetzt nach dem OSZE-Gesetz für die OSZE bestehenden Privilegien und Immunitäten werden beibehalten. An der gegenwärtigen Gesetzeslage und Praxis betreffend den Status der OSZE und ihrer Mitarbeiter in Österreich wird sich daher durch das Abkommen nichts ändern. Das Abkommen tritt mit 1. 6. 2018 in Kraft. (BGBl II 2018/84)