Eine individuelle Berufsorientierung ermöglicht Schülern einen ersten Einblick in einen bestimmten Beruf oder ein Unternehmen. Die NÖGKK informiert in ihrem aktuellen Newsletter darüber, worauf dabei aus Sicht der Sozialversicherung zu achten ist. Schüler, die eine individuelle Berufsorientierung außerhalb der Unterrichtszeiten absolvieren, sind seit 1. 7. 2005 durch die gesetzliche Schülerunfallversicherung geschützt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Dies trifft aber nur dann zu, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (ua: kein "echtes" Arbeitsverhältnis, Dauer von höchstens 15 Tagen pro Betrieb und Kalenderjahr, Zustimmung der Erziehungsberechtigten). Weiters warnt die NÖGKK davor, dass die Heranziehung eines Schülers zu einfachen Tätigkeiten, um seine Eignung für eine allenfalls später erfolgende Einstellung zu testen, zu einer Eingliederung in den Betrieb führen könne und somit ein Dienstverhältnis gemäß § 4 Abs 2 ASVG vorliege. ( Quelle: NÖDIS Nr 8/30. 5. 2018)