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Arbeitszeitaufzeichnungen - Worauf Arbeitgeber achten müssen

Thema - ArbeitsrechtMag. Stefan Burischek/Mag. Johanna PinczolitsARD 6587/5/2018 Heft 6587 v. 22.2.2018

Obwohl Arbeitszeitaufzeichnungen in der Regel schon zum betrieblichen Alltag gehören, bemängeln Arbeitsinspektoren bei ihren Prüfungen erfahrungsgemäß immer wieder, dass Unternehmen die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter unzureichend dokumentieren. Berücksichtigt man den Umstand, dass das Arbeitsinspektorat im Jahr 2016 rund 68.200 Kontrollen durchführte und bei 56 % dieser Kontrollen der Einhaltung der arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen "besondere Aufmerksamkeit" schenkte,11Vgl Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, Die Tätigkeit der Arbeitsinspektion in den Jahren 2015/2016 (Stand: Juli 2017) 31. verwundert dies jedoch sehr. Arbeitszeitaufzeichnungen dienen nämlich nicht nur als Instrument zur Überwachung und Kontrolle der Arbeitszeiten der Mitarbeiter, sondern es können mangelhaft bzw nicht geführte Arbeitszeitaufzeichnungen auch zu zivil- und verwaltungsstrafrechtlichen Sanktionen führen. Um negative Konsequenzen für das Unternehmen zu vermeiden, sind gesetzeskonforme Arbeitszeitaufzeichnungen daher unumgänglich.

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