Das Abkommen zwischen der Republik Österreich und Guernsey zur Beendigung des Abkommens über die Besteuerung von Zinserträgen sah bereits bei seinem Abschluss im Jahr 2004 vor, dass ein Quellensteuerabzug für Zinszahlungen nur für eine Übergangsperiode bestehen sollte (danach Informationsaustausch). Mit 31. 12. 2016 ist die Übergangsfrist zu Ende gegangen und das Abkommen - in Form eines Briefwechsels - über die Besteuerung von Zinserträgen und die vorläufige Anwendung dieses Abkommens zwischen der Republik Österreich und Guernsey, BGBl III 2005/176, wird daher mit Wirkung zum 31 12. 2016 beendet.