DBA Italien: Art 7, Art 10
EAS-Auskunft des BMF vom 15. 1. 2018, BMF-010221/0342-IV/8/2017; EAS 3394
Hinsichtlich der Beteiligung einer in Österreich ansässigen natürlichen Person an einer italienischen Kapitalgesellschaft (S.R.L) ist zunächst durch einen Typenvergleich zu prüfen, ob diese Gesellschaft nach Aufbau und wirtschaftlicher Bedeutung einer österreichischen Gesellschaft entspricht (zB OG, KG oder GmbH), für deren Einordnung in das System des EStG 1988 und des KStG 1988 die österreichische Gesetzgebung eine bestimmte Regelung getroffen hat. Besteht eine solche Entsprechung, ist die ausländische Gesellschaft für das österreichische Steuerrecht entsprechend zu behandeln. Nicht entscheidend ist die steuerliche Behandlung der Gesellschaft bzw ihrer Gesellschafter im ausländischen Staat.