BAO: § 304
Der VfGH hat die geltende Fassung des § 304 BAO (idF BGBl I 2013/14) mit Ablauf des 31. 12. 2018 wegen Verstoßes gegen den Gleichheitssatz als verfassungswidrig aufgehoben; frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.
BAO: § 304
Der VfGH hat die geltende Fassung des § 304 BAO (idF BGBl I 2013/14) mit Ablauf des 31. 12. 2018 wegen Verstoßes gegen den Gleichheitssatz als verfassungswidrig aufgehoben; frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.