Verordnung des BMASK, mit der die Arbeitsstättenverordnung geändert wird
BGBl II 2017/309, ausgegeben am 8. 11. 2017
Überblick
Die Novelle zur Arbeitsstättenverordnung tritt mit 1. 12. 2017 in Kraft und dient va der Entbürokratisierung bei gleichbleibenden Sicherheitsstandards: Durch flexiblere Regelungen sollen nun Ausnahmegenehmigungsverfahren vermieden werden.