Das Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz (BGBl I 2017/125, ARD 6560/18/2017), das Unternehmen Sicherheit bieten soll, ob ein Mitarbeiter als Selbstständiger oder als Dienstnehmer zu qualifizieren ist, ist mit 1. 7. 2017 in Kraft getreten. Dennoch gab es zwischen der Wirtschaftskammer und dem Hauptverband der SV-Träger Auffassungsunterschiede, ab wann das neue Gesetz anzuwenden ist - auch auf schon am 1. 7. 2017 laufende GPLA-Prüfungen (so die WKO) oder erst auf Prüfungen, die nach dem 1. 7. 2017 begonnen haben (so der HVSVT). Nach entsprechenden Verhandlungen hat der HVSVT nun klargestellt, dass die neue Regelung ab sofort gilt und daher auch bei schon laufenden Prüfungen zu berücksichtigen ist. ( Quelle: Die Presse, Printausgabe vom 18. 10. 2017, S 16)