Für alle Personen, die zum Stichtag 15. November in einem krankenversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen, ist vom Dienstgeber das Service-Entgelt für die e-card einzuheben. Für 2018 ist somit am 15. 11. 2017 ein Service-Entgelt in Höhe von € 11,35 fällig.