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"E-Card-Gebühr" für 2018

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6572/2/2017 Heft 6572 v. 3.11.2017

Für alle Personen, die zum Stichtag 15. November in einem krankenversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen, ist vom Dienstgeber das Service-Entgelt für die e-card einzuheben. Für 2018 ist somit am 15. 11. 2017 ein Service-Entgelt in Höhe von € 11,35 fällig.

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