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Entlassung einer Rechtsanwaltssekretärin wegen dauerhafter Dienstunfähigkeit

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6570/10/2017 Heft 6570 v. 19.10.2017

AngG: § 27 Z 2

OGH 28. 6. 2017, 9 ObA 67/17v
➜ zu OLG Wien 10 Ra 104/16m,
ARD 6558/13/2017 (Bestätigung)

Der Entlassungsgrund der Dienstunfähigkeit iSd § 27 Z 2 AngG liegt nur dann vor, wenn sich aus dem Verhalten des Angestellten zeigt, dass er die ihm aufgetragene angemessene Arbeitsleistung deshalb nicht bewältigen kann, weil er die körperlichen oder geistigen Voraussetzungen hiezu nicht erfüllt (vgl OGH 12. 9. 1996, 8 ObA 2102/96t, ARD 4852/23/97).

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