DBO - österreichische Privatbahnen: § 39 Abs 2 lit b
OGH 25. 7. 2017, 9 ObA 5/17a
Im vorliegenden Fall ist auf das Dienstverhältnis zwischen den Parteien die Dienst- und Besoldungsordnung (DBO) für die Bediensteten der österreichischen Privatbahnen anzuwenden.