AngG: § 27 Z 1
OLG Linz 3. 5. 2017, 12 Ra 25/17h
Im vorliegenden Fall war ua strittig, ob die Entlassung des Klägers, des gewerberechtlichen Geschäftsführers eines Tischlereibetriebs, wegen betrügerischen Verhaltens (Erstellung von Scheinrechnungen über tatsächlich nicht durchgeführte thermische Sanierungsmaßnahmen für die Wohnhäuser von Kunden, damit diese Förderungen lukrieren können) rechtzeitig erfolgte.