In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass ein Dienstnehmer unmittelbar nach der Dienstreise am Reiseort auch einen Urlaub verbringt. Hofbauer beantwortet damit im Zusammenhang stehende Fragen, etwa ob der Dienstgeber dem Dienstnehmer den Rückflug (nach dem Urlaub) abgabenfrei vergüten kann oder der Dienstnehmer abgabenfreie Taggelder bis zur tatsächlichen Rückkehr in seine Wohnung lukrieren kann. Die Antworten sind mit der Finanzverwaltung abgestimmt. Das Taggeld könne laut Hofbauer so lange abgabenfrei in der Dienstreiseabrechnung berücksichtigt werden, als die Dienstreise bei fiktiver Sofortrückkehr nach dem Ende der dienstlichen Tätigkeit dauern würde. Betreffend die Rückflugkosten nach dem Urlaub müsse danach differenziert werden, ob die Heimreisekosten aufgrund des Privataufenthalts im Anschluss an die Dienstreise niedriger, gleich hoch oder höher sind als jene, die bei unmittelbarer Abreise nach der Dienstverrichtung im Ausland angefallen wären. Im Fall höherer Heimreisekosten können diese - in analoger Anwendung der LStR - nur in maximal jener Höhe abgabenfrei abgerechnet werden, die bei einer unmittelbaren Abreise nach der Dienstverrichtung angefallen wären. Die diesen Betrag übersteigenden Heimreisekosten stellen einen abgabenpflichtiger Vorteil aus dem Dienstverhältnis dar.