Gerade aufgrund der verwaltungsstrafrechtlichen Relevanz im Zusammenhang mit den Bestimmungen zum Lohn- und Sozialdumping ist im Bereich der Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern die Frage der Abgrenzung zwischen Arbeitskräfteüberlassung und Entsendung von grundlegender Bedeutung. Aufgrund der Komplexität der gesetzlichen Bestimmungen können aber auch bei rein innerstaatlichen Sachverhalten Probleme bestehen. Je nach vorliegender Beschäftigungsform ergeben sich verschiedene Pflichten für inländische und ausländische Unternehmen. Die Autoren geben einen kompakten Überblick über die wesentlichen Unterscheidungskriterien anhand aktueller Judikatur der Landesverwaltungsgerichte.