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Zuschüsse der AUVA nach Entgeltfortzahlung bei aufeinanderfolgenden Dienstverhältnissen zum selben DG

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6560/10/2017 Heft 6560 v. 10.8.2017

ASVG: § 53b

EFZG: § 2

Für die Bemessung der Dauer des Anspruchs eines Arbeitnehmers auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sind gemäß § 2 Abs 3 EFZG Dienstzeiten bei demselben Arbeitgeber, die keine längeren Unterbrechungen als jeweils 60 Tage aufweisen, zusammenzurechnen. Die Zusammenrechnung von Arbeitszeiten hat aber keinen Einfluss auf die Lage des jeweiligen Arbeitsjahres; dafür ist nur der Beginn des letzten Arbeitsverhältnisses maßgebend.

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