FLAG: § 41 Abs 2
EStG: § 47 Abs 2
Beim Künstlerischen Leiter eines Orchesters, der die von ihm als Chefdirigent dirigierten Werke frei auswählen kann und für abgesagte Dirigate kein Honorar erhält, überwiegen die Merkmale der Selbstständigkeit. Selbst bei Bejahen eines freien Dienstverhältnisses gemäß § 4 Abs 4 ASVG bestünde keine Dienstgeberbeitragspflicht, weil es sich bei der Tätigkeit des Dirigenten zweifelsohne um eine künstlerische Tätigkeit iSd § 2 Abs 1 Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz handelt.