EStG: § 15 Abs 2
SachbezugswerteVO idF BGBl II 2004/467: § 4
Wird einem Arbeitnehmer im Rahmen seines Dienstverhältnisses vom Arbeitgeber ein Kraftfahrzeug überlassen, ist bei der Lohnverrechnung bereits dann ein geldwerter Vorteil anzusetzen, wenn eine Möglichkeit zu Privatfahrten besteht; ob solche auch tatsächlich durchgeführt werden, ist nicht maßgeblich. Gibt es daher kein Verbot von Privatfahrten für den Arbeitnehmer, ist daher schon aus diesem Grund ein (zumindest halber) Sachbezug anzusetzen.