EStG: § 15 Abs 2, § 25 Abs 1 Z 1 lit a
Verwenden Dienstnehmer ihre privaten Pkw (gegen Kilometergeldvergütung) für Dienstreisen und schließt der Dienstgeber hierfür eine Dienstreisekaskoversicherung ab, so ist kein Sachbezug anzusetzen, wenn der Dienstgeber der Versicherungsnehmer und Begünstigter ist.