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Auswirkung einer Neubemessung auf das erhöhte Pflegegeld von "Alt-Beziehern"

RechtsprechungSozialrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6551/10/2017 Heft 6551 v. 1.6.2017

BPGG: § 47 Abs 1 Satz 3

Durch § 5 BPGG idF BGBl 1996/201 wurde das Pflegegeld in der Stufe 1 reduziert. Diese Bestimmung ist gemäß der Übergangsbestimmung des § 47 Abs 1 Satz 3 BPGG dann nicht anzuwenden, wenn einer Person vor dem 1. 5. 1996 ein Pflegegeld in Höhe der Stufe 1 bereits rechtskräftig zuerkannt wurde; diese Person hat daher weiterhin Anspruch auf das höhere Pflegegeld.

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