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Austritt wegen Gesundheitsgefährdung bei belastendem Arbeitsklima

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6550/7/2017 Heft 6550 v. 26.5.2017

AngG: § 26 Z 1

OLG Wien 19. 12. 2016, 9 Ra 71/16a

Im vorliegenden Fall trat die Arbeitnehmerin am 13. 5. 2013 vorzeitig aus dem Dienstverhältnis aus und führte als Begründung an, dass sie die ihr zugewiesene Tätigkeit aufgrund des beigelegten fachärztlichen Gutachtens nicht mehr erbringen könne, ohne ihre Gesundheit zu gefährden. Beim Arbeitgeber bestand ein für sie sehr belastendes Arbeitsklima. Die Arbeitnehmerin litt an einem Burnout und befand sich ab Mitte Jänner 2013 im Krankenstand. Im Jänner 2013 erfuhr sie, dass sie als Lohnverrechnerin neue Klienten einer aus dem Unternehmen ausscheidenden Kollegin übernehmen und eine Praktikantin einschulen müsse. Ab März begann sie eine Psychotherapie. Ihr behandelnder Facharzt riet ihr, das Dienstverhältnis zu beenden, was auch in einem ärztlichen Befundbericht festgehalten wurde.

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