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Dienstfreistellung nach § 1155 ABGB: Keine Neutralisierung von Nichtleistungszeiten

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6545/9/2017 Heft 6545 v. 21.4.2017

ABGB § 1155

Während einer vom Arbeitgeber angeordneten Dienstfreistellung behält der Arbeitnehmer nach § 1155 ABGB den Anspruch auf das Entgelt, das er bekommen hätte, wenn er wie bisher weiter gearbeitet hätte; dies schließt auch regelmäßig geleistete (und ausbezahlte, dh nicht durch Zeitausgleich abgegoltene) Überstunden ein.

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