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Kündigung eines Vertragsbediensteten wegen mangelnder Verlässlichkeit

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6544/13/2017 Heft 6544 v. 13.4.2017

Wr. VBO: § 42 Abs 2 Z 1

OGH 25. 11. 2016, 8 ObA 61/16b

Nach § 42 Abs 2 Z 1 der Wiener Vertragsbedienstetenordnung kann die Gemeinde einen Vertragsbediensteten, dessen Dienstverhältnis bei Ausspruch der Kündigung mindestens drei Jahre gedauert hat, kündigen, wenn er seine Dienstpflichten gröblich verletzt, sofern nicht die Entlassung in Frage kommt.

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