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Irrtümliche Zahlung nach DV-Ende - keine Rückzahlungspflicht

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6542/9/2017 Heft 6542 v. 30.3.2017

ABGB: § 328, § 1431

Wurden einem Dienstnehmer vom Dienstgeber im Anschluss an das Ende des Dienstverhältnisses irrtümlich rund € 6.800,- netto überwiesen, muss er den Betrag

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