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Hayden/Varro, Steuerlich vorteilhafter: Sachbezug (Dienstwohnung) oder doppelte Haushaltsführung? RdW 2016/632, 847

ArtikelrundschauSteuerrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6540/19/2017 Heft 6540 v. 16.3.2017

Ob der Arbeitnehmer eine Wohnung - beruflich veranlasst - selbst mietet (und diese Kosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten absetzt) oder diese vom Arbeitgeber (Dienstwohnung als Sachbezug) an den Arbeitnehmer überlassen wird, dürfte steuerrechtlich zu keinem abweichenden Ergebnis führen. Aufgrund der Sonderregelungen ergibt sich aber ein steuerlicher Unterschied. Die Einkommensteuerbelastung unterscheidet sich je nach dem, ob die Wohnung vom Arbeitnehmer gemietet (doppelte Haushaltsführung), vom Arbeitgeber gemietet und als Sachbezug zur Verfügung gestellt oder vom Arbeitgeber besessen und als Sachbezug zur Verfügung gestellt wird. Kritisch gesehen wird die Rechtsansicht des VwGH (vgl VwGH 20. 12. 2000, 97/13/0111, ARD 5202/9/2001) und der Finanzverwaltung (LStR 2002 Rz 162), wonach dann, wenn die Voraussetzungen für den Sachbezug und den Werbungskostenabzug vorliegen, die Werbungskosten in Höhe des Sachbezugswertes abzuziehen sind. Diese Ansicht sei zwar aus gleichheitsrechtlichen Überlegungen verständlich, führe aber zu fraglichen Ergebnissen, weil damit der Anwendungsbereich der Sachbezugs-VO auf alle Werbungskostenarten ausgedehnt werde und es zur unterschiedlichen Bewertung von Werbungskosten komme.

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