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Doppelbesteuerungsabkommen mit Island - BGBl

In aller KürzeBearbeiterin: Barbara TumaARD 6537/3/2017 Heft 6537 v. 23.2.2017

Mit Island bestand bisher keine Regelung zur Beseitigung der internationalen Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerumgehung und kein Informationsaustausch entsprechend dem OECD-Standard betreffend steuerliche Transparenz und Amtshilfebereitschaft. Nun tritt mit 1. 3. 2017 das DBA mit Island in Kraft und folgt in größtmöglichem Umfang den Regeln des OECD-Musterabkommens idF Juli 2010. Es betrifft in Österreich die Einkommensteuer und die Körperschaftsteuer und in Island die staatliche Einkommensteuer, die staatliche Vermögensteuer und die Gemeindeeinkommensteuer. (BGBl III 2017/25)

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