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Ersatzkarenz nach § 15 Abs 1 Z 1 MSchG ist kein Verzicht auf den Elternteilzeitanspruch

Thema - ArbeitsrechtRA Dr. Guido Bach11Der Autor war am Verfahren als Klagevertreter beteiligt (www.ragb.at ).ARD 6537/4/2017 Heft 6537 v. 23.2.2017

Kommt zwischen Dienstnehmerin und Dienstgeber keine Einigung über eine Elternteilzeitbeschäftigung zustande, so kann die Dienstnehmerin dem Dienstgeber binnen einer Woche bekannt geben, dass sie

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