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Einkommensbericht bis spätestens 31. 3. 2017

In aller KürzeBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6535/2/2017 Heft 6535 v. 9.2.2017

Mit der GlBG-Novelle BGBl I 2011/7, ARD 6119/1/2011, wurden Unternehmen ab einer bestimmten Mitarbeiteranzahl verpflichtet, alle zwei Jahre einen Bericht zur Entgeltanalyse zu erstellen. Darin sind die Löhne und Gehälter der Mitarbeiter nach Geschlechtern getrennt zu veröffentlichen. Die Berichte sind dem zuständigen Belegschaftsorgan im ersten Quartal des Jahres, das auf das Berichtsjahr folgt, zu übermitteln. Bis spätestens 31. 3. 2017 haben folgende Unternehmen einen entsprechenden Bericht für das Berichtsjahr 2016 zu erstellen:

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