In diesen Fällen handelt es sich üblicherweise um eine bezahlte Arbeitsleistung. Die OÖGKK weist in ihrem Newsletter darauf hin, dass daher unbedingt eine Anmeldung zur Pflichtversicherung bei der Gebietskrankenkasse per ELDA erforderlich ist. Oftmals werde auch von "Schnuppern" gesprochen, obwohl ein klassisches, meldepflichtiges Dienstverhältnis vorliegt. Anhand eines Beispieles veranschaulicht die OÖGKK, wie ein Probetag richtig zu melden ist. ( Quelle: dg-service line Newsletter Nr 2/2017)