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BFG: Entsendung - Kein Kinderfreibetrag bei Weiteranwendung ausländischer Sozialnormen

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6532/22/2017 Heft 6532 v. 19.1.2017

EStG: § 106a

VO (EWG) 1408/71: Art 17

Der Kinderfreibetrag nach § 106a EStG stellt eine "Familienleistung" im Sinne der Verordnungen (EWG) 1408/71 bzw VO (EG) 883/2004 dar. Als Familienleistung des Aufenthaltsstaates steht er nicht zu, wenn ein nach Österreich entsendeter Arbeitnehmer aufgrund von Ausnahmevereinbarungen nach Art 17 bzw Art 16 dieser Verordnungen hinsichtlich der Familienleistungen den Rechtsvorschriften des Entsendestaates unterstellt bleibt.

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