UStG: § 13 Abs 2
Auch ausländischen Unternehmern steht ein Vorsteuerabzug aus Reisekosten aus Rechnungen zu, die auf den (nächtigenden) Arbeitnehmer lauten und nicht auf den ausländischen Unternehmer selbst (der zwar nicht im Hotel genächtigt hat, aber die Kosten für die Nächtigung wegen der betrieblichen Veranlassung tatsächlich trägt).