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Gerhartl, Anwendbares Arbeitsrecht bei Auslandsbezug und Eingriffsnormen am Beispiel des LSD-BG, RdW 2016/561, 761

ArtikelrundschauArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6531/22/2017 Heft 6531 v. 12.1.2017

Für (arbeitsrechtliche) Sachverhalte mit Auslandsbezug bestehen unterschiedliche Regelungen dafür, welches Recht anwendbar ist. Führen diese Bestimmungen zur Anwendbarkeit ausländischen Rechts, kann aber bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen dennoch österreichisches Arbeitsrecht zum Zug kommen. Der Beitrag illustriert das Zusammenspiel dieser Vorschriften unter Bezugnahme auf das LSD-BG als (praxisrelevantes) Beispiel für ein Gesetz, das die zwingende Beurteilung mancher Ansprüche nach österreichischen Bestimmungen anordnet und teils auch besondere formale Verpflichtungen vorsieht. Die §§ 3-6 LSD-BG legen Mindestansprüche für Arbeitnehmer fest, die ihre Arbeitsleistung in Österreich erbringen, auf deren Arbeitsverhältnis aber eine andere Rechtsordnung anzuwenden ist. Gerhartl setzt sich ua mit der Frage auseinander, ob auch grenzüberschreitend nach Österreich entsandte bzw überlassene Arbeitnehmer durch Arbeitgeber mit Sitz in Österreich in den Geltungsbereich dieser Bestimmungen fallen, was seiner Ansicht nach zu bejahen sei. Dagegen werden die im 4. Abschnitt des 2. Hauptstücks des LSD-BG festgelegten formalen Verpflichtungen bei grenzüberschreitendem Arbeitseinsatz, also Entsendungen bzw Überlassungen nach Österreich (Bereithaltung von Melde- und Lohnunterlagen etc), lediglich auf Arbeitgeber ohne Sitz in Österreich zu beziehen sein, so Gerhartl.

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