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BFG: Verbrauch des Jahressechstels durch DBA-befreite sonstige Bezüge

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Birgit BleyerARD 6531/12/2017 Heft 6531 v. 12.1.2017

EStG: § 67 Abs 1 und Abs 2

DBA Rumänien, BGBl III 2006/29: Art 15, Art 24

Durch zeitlich früher zugeflossene auslandsbezogene Sonderzahlungen erfolgt ein Verbrauch des Jahressechstels gemäß § 67 Abs 1 und Abs 2 EStG, auch wenn diese Bezüge aufgrund eines DBA steuerfrei zu belassen sind. Später zugeflossene inlandsbezogene Sonderzahlungen fallen nur insoweit unter die Sechstelbegünstigung, als das Jahressechstel noch nicht aufgebraucht ist.

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