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Fachkräfteverordnung 2017 - BGBl

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6531/2/2017 Heft 6531 v. 12.1.2017

Mit BGBl II 2016/423 wurde vom BMASK die Liste jener Mangelberufe neu kundgemacht, in denen Ausländer im Jahr 2017 als Fachkräfte gemäß § 12a AuslBG zugelassen werden können. Folgende Berufe wurden für das Jahr 2017 als Mangelberufe definiert: Fräser; Techniker mit höherer Ausbildung (Ing.) für Maschinenbau; Schwarzdecker; Dreher; Techniker mit höherer Ausbildung (Ing.) für Datenverarbeitung; Techniker mit höherer Ausbildung (Ing.) für Starkstromtechnik; Diplomingenieure für Maschinenbau; Dachdecker; Sonstige Techniker für Starkstromtechnik; Diplomingenieure für Datenverarbeitung; Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger, die ihre im Nostrifikationsbescheid des Landeshauptmannes vorgeschriebene Ergänzungsausbildung bis Ende 2016 begonnen haben.

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