Aufgrund der Auflösung des Verwaltungsbezirks Wien-Umgebung durch das NÖ Bezirkshauptmannschaften-Gesetz (LGBl 2015/96) mit Wirksamkeit ab 1. 1. 2017 musste auch die Arbeitsmarktsprengelverordnung geändert werden. Für die neu eingegliederten Gemeinden sind nunmehr grundsätzlich jeweils die regionalen AMS-Geschäftsstellen des aufnehmenden Verwaltungsbezirks zuständig. Eine Ausnahme stellt nur die regionale Geschäftsstelle Schwechat dar; diese umfasst wie bisher die Gemeinden des Gerichtssprengels Schwechat iSd Bezirksgerichte-Verordnung Niederösterreich 2016, BGBl II 2016/147. (BGBl II 2016/412)