vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Beschäftigung von Dienstnehmern in Hauswirtschaft

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6521/15/2016 Heft 6521 v. 28.10.2016

ASVG: § 35

VwGH 5. 7. 2016, Ra 2015/08/0129

Als Dienstgeber im Sinne des ASVG gilt derjenige, für dessen Rechnung der Betrieb (die Verwaltung, die Hauswirtschaft, die Tätigkeit) geführt wird, in dem der Dienstnehmer (Lehrling) in einem Beschäftigungsverhältnis (Lehrverhältnis) steht, auch wenn der Dienstgeber den Dienstnehmer durch Mittelspersonen in Dienst genommen hat oder ihn ganz oder teilweise auf Leistungen Dritter an Stelle des Entgeltes verweist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte